Datenschutzskandal: Millionenstrafe für Post

In der Affäre bei der Post um das Sammeln von Daten zu Parteiaffinitäten hat die Datenschutzbehörde jetzt eine Entscheidung gefällt. Die Post erhielt eine Verwaltungsstrafe in der Höhe von 18 Millionen Euro. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Die Post will Rechtsmittel gegen diesen Bescheid erster Instanz ergreifen. Post-Anwalt Stefan Prochaska erklärte gegenüber Ö1, dass die Datenschutzbehörde mit dem Bescheid klargestellt habe, dass die Post AG im Rahmen ihres Gewerbes Adressverlage und Direktmarketingunternehmen personenbezogene Daten sammeln und verarbeiten muss.

„Wenn die Post jedoch statistische Wahrscheinlichkeiten über die Parteiaffinität erstelle, sei das eine Rechtsverletzung gemäß der Datenschutzgrundverordnung. Die Post sieht ihr Kerngeschäft der Direktwerbung gefährdet und wird sich an das Bundesverwaltungsgericht wenden“, so Prochaska.

Weitere Rechtsverletzung erkannt

Die Datenschutzbehörde teilte am Dienstag mit, sie habe die Verwaltungsstrafe von 18 Mio. Euro gegen die Post nach Durchführung eines ordentlichen Verwaltungsstrafverfahrens mit Straferkenntnis vom 23. Oktober verhängt. Sie habe es nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung aufgrund der Beweislage als erwiesen angesehen, dass die Post durch die Verarbeitung von personenbezogenen Daten über die vermeintliche politische Affinität von Betroffenen gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen habe, wie die Behörde am Dienstag mitteilte.

Darüber hinaus sei unter anderem eine Rechtsverletzung wegen der Weiterverarbeitung von Daten über die Paketfrequenz und die Häufigkeit von Umzügen zum Zweck des Direktmarketings festgestellt worden, weil dies keine Deckung in der DSGVO findet. „Diese Rechtsverletzungen wurden rechtswidrig und schuldhaft begangen, weshalb die Verwaltungsstrafe in oben genannter Höhe angemessen war, um andere bzw. gleichartige Rechtsverletzungen hintanzuhalten“, heißt es in der Mitteilung.

Post hält die Entscheidung für falsch

Die Post und Prochaska halten laut „Kurier“ die Entscheidung „für inhaltlich falsch und die verhängte Strafe für völlig überzogen. Wir haben stets betont, dass es sich bei den Prognosen um statistische Hochrechnungen und nicht um tatsächliche persönliche Daten handle, die Daten schon gelöscht sind und darüber hinaus diese Entscheidung zu einer Ungleichbehandlung zwischen der Post und Datenverarbeitung durch Internetfirmen führt“, heißt es im „Kurier“ weiter.

Mit der Entkräftung der weiteren Vorwürfe habe die Post einen Teilerfolg erzielt, werde betont. So habe die Datenschutzbehörde festgehalten, dass die Post als Adressverlag und Direktmarketingunternehmen laut Paragraf 151 Gewerbeordnung bestimmte Datenkategorien ohne Zustimmung der betroffenen Personen sammeln und verarbeiten darf, ja dies im Zuge ihrer Tätigkeit sogar muss. Eine Information aller Post-Kunden – das sind in Österreich alle Haushalte – über die Datenverarbeitung könne aufgrund der Anzahl der betroffenen Personen unterbleiben.

Post-Anwalt: Keine Vorteile für Einzelkläger

Klägern in Einzelklagen bringe die Entscheidung keine Vorteile, betont Prochaska. In solchen Fällen habe immer der Kläger zu beweisen, dass sein persönliches Recht auf Datenschutz verletzt wurde und nur dann überhaupt eine Chance auf Schadenersatz bestehe. Die Entscheidung der Datenschutzbehörde spreche aber derartiges nicht aus, so der Post-Anwalt. Auch zukünftige Datenabfragen bei der Post gingen ins Leere, da die Post die entscheidungsgegenständlichen Affinitäten nicht mehr speichert und auch nicht mehr verarbeitet.

Bekannt gab die Post die Entscheidung der Datenschutzbehörde selbst durch eine Ad-hoc-Meldung zur Bilanz 2019 und dem Jahresausblick auf 2020. Darin verwies die Post darauf, dass das operative Ergebnis für heuer in Summe stabil angepeilt werde, nicht darin enthalten sei allerdings eine Rückstellung für diese Verwaltungsstrafe von 18 Millionen Euro. Sowohl für 2019 als auch für 2020 werde ein Umsatzanstieg prognostiziert.

Vierthöchste Strafe in der EU

Die Strafe der Datenschutzbehörde gegen die Österreichische Post zählt zu den höchsten Geldbußen der EU, sagte der auf Datenschutzrecht spezialisierte Anwalt Sascha Jung am Dienstag zur APA. Seit Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) habe es nur drei höhere Strafen, 205 Mio. Euro gegen British Airways, 110 Mio. Euro gegen Marriott und 50 Mio. Euro gegen Google, gegeben, so Jung.

Der Rechtsanwalt erwartet, dass die Strafe gegen die Post in der zweiten Instanz reduziert wird, weil es Spielraum bei der Auslegung gibt. So seien die Kriterien für die Strafbemessung in der DSGVO „teilweise nicht objektivierbar“. Die Strafhöhe von 18 Mio. Euro lasse sich durch die hohe Anzahl Betroffener sowie den Umsatz der Post erklären.

Die Rechercheplattform „Addendum“, die den Fall ins Rollen gebracht hatte, berichtete am Dienstagnachmittag, dass die Post zusätzlich zur Strafe auch 1,8 Mio. Euro an Verfahrenskosten zu zahlen hat. Laut Verwaltungsstrafgesetz sind die jeweiligen Verfahrenskosten mit jeweils 10 Prozent der verhängten Strafe zu dotieren.

Quelle: red, wien.ORF.at