Über 300 Tage seit dem In-Kraft-Treten der DSGVO sind vergangen und bis dato ist einiges passiert.

Hier das Wesentliche zusammengefasst:

Die Datenschutzbehörde hat 75 offene Verwaltungsstrafverfahren übernommen.

Seit dem 25. Mai sind 59 neue Verwaltungsstrafverfahren von der DSB eingeleitet worden (Stand: 31.12.2018).

Beim Großteil dieser Fälle handelt es sich um Videoüberwachungen, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Auch das Filmen des Straßenverkehrs mittels am Armaturenbrett und im Heckbereich seines Fahrzeugs angebrachter Dash-Cams führte zu einer Geldbuße für den Lenker.

Darüber hinaus wurden weitere Verfahren anhängig gemacht, weil…

  • Verantwortliche die Sicherheit der Verarbeitung nicht ausreichend gewährleistet haben
  • ihre Informationspflichten gemäß Art. 13 und 14 DSGVO nicht wahrgenommen haben
  • sie es unterlassen haben, im Fall einer Datenschutzverletzung eine rechtzeitige Meldung an die Datenschutzbehörde zu erstatten (Art. 33 DSGVO).

Bei Verstößen gegen die DSGVO sind Geldbußen in einer Höhe bis zu € 20 Millionen oder von bis zu 4 % des gesamten Jahresumsatzes vorgesehen. Dies trifft lt. österreichischer DSB in dem Ausmaß nur Großunternehmen.

Aus MoD e.U. wurde 1a Beratung e.U.

Aus marktstrategischen Überlegungen haben wir kürzlich MoD e.U. in 1a Beratung e.U. umfirmiert. Damit wurde der logische Prozess den Bereich DSGVO und DATA&IT-Security in den Fokus unserer Leistungen zu rücken fortgeführt.

Falls Sie oder Ihre Kunden offene Baustellen beim Thema DSGVO oder DATA&IT-Sicherheit haben, stehe ich mit meinem Team an Experten gerne zur Verfügung. Anbei finden Sie einen Flyer zu unseren Leistungen zur freundlichen Verwendung.

siehe hier unser Flyer als PDF