Hinterlegung von Software –
„Software-Escrow“

Wir begleiten den Hinterlegungsprozess als unabhängiger IT-Sachverständiger und arbeiten dabei mit renommierten österreichischen Anwaltskanzleien zusammen, die als Treuhänder fungieren.

Softwarehinterlegung bzw. Software-Escrow kommt dann zum Einsatz, wenn ein Anbieter den Quelltext / Sourcecode von individuell für den Kunden entwickelte Software nicht an diesen herausgeben will, aber bereit ist, im Falle bestimmter Ereignisse und zu bestimmten Bedingungen dies zu gewähren.

Um einerseits die entwickelte Software vor Missbrauch zu schützen und andererseits dem Anwender den Schutz seiner Investitionen zu gewährleisten, ist Software-Escrow ein probates Mittel. Dies wird durch die Hinterlegung der Quelltexte nebst Dokumentation bei einem unabhängigen Treuhänder oder Notar erreicht. Treten die definierten Fälle ein, z.B. Insolvenz der Software-Entwicklungsfirma, werden die Unterlagen und Datenträger an den Anwender vom Treuhänder herausgeben.

Software-Escrow ist sinnvoll, wenn die angewandte Software im Verlustfall den Fortlauf unternehmenswichtiger Geschäftsprozesse kritisch beeinflussen kann. Die Herausgabegründe sind hierbei ein zentraler Dreh- und Angelpunkt eines Escrow-Vertrages.