Allgemeine Geschäftsbedingungen der 1a Beratung e.U., kurz 1aB,
für DATA & IT-Security, Datenschutz und Beratungsleistungen
1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Dienstleistungen der 1aB in Zusammenhang mit der Überlassung von Dienstleistung, insbesondere für folgende Leistungen:
· IT, Datenschutz, Organisatorische und betriebswirtschaftliche Beratung;
· Vertriebsberatung und Sales Development oder Unterstützung hierbei;
· Unterstützen, erstellen oder herbeiführen und umsetzen von diversen Vertriebsdienstleistungen;
· Schulung der Mitarbeiter des Auftraggebers im Hause des Auftraggebers entsprechend den Vorgaben der jeweils gültigen 1aB Honorarliste;
· Abhalten von Workshops und Vorträgen;
1. Die Einzelheiten des jeweiligen Auftrags (genaue Aufgabenstellung, Arbeitszeiten, Vergütung usw.) werden gesondert vereinbart.
2. Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen der 1aB. Bedingungen des Auftraggebers gelten auch dann nicht, wenn die 1aB nicht ausdrücklich widerspricht. Ergänzend gilt die Honorarliste der 1aB im jeweiligen Stand.
1. Der Auftraggeber gibt die Aufgabenstellung in Form von Einzelaufträgen vor. Die Planung der Aufgabenerfüllung wird durch die 1aB festgelegt. Die 1aB kann die Durchführung ablehnen, wenn ihr die Erfüllung der Vorgaben als undurchführbar erscheint oder wenn keine ausreichende Kapazität verfügbar ist.
Auch soweit die Leistungen beim Auftraggeber erbracht werden, ist allein die 1aB seinen Mitarbeitern gegenüber weisungsbefugt. Die Mitarbeiter werden nicht den Betrieb des Auftraggebers eingegliedert. Der Auftraggeber kann nur dem Projektkoordinator der 1aB Vorgaben machen, nicht unmittelbar den einzelnen Mitarbeitern.
2. Die 1aB wird bei der jeweiligen Aufgabenerfüllung die Vorgaben des Auftraggebers beachten und die Leistungen nach den jeweils gültigen Vereinbarungen erbringen.
Die 1aB wird sich bemühen, unter Ausnutzung seiner Erfahrungen und Kenntnisse das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
3. Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der 1aB.
4. Über die Gespräche zur Präzisierung oder Veränderung vertraglicher Gegebenheiten, insbesondere des Vertragsgegenstandes kann die 1aB Gesprächsnotizen fertigen. Die Notizen werden beiderseits verbindlich, wenn die 1aB Sie dem Auftraggeber überlässt und dieser nicht binnen 2 Wochen schriftlich Gegenstellung erhebt.
5. Die 1aB behält sich die Möglichkeit vor, jederzeit einen Mitarbeiter durch einen anderen Mitarbeiter mit der notwendigen Qualifikation zu ersetzen. 1aB kann auch freie Mitarbeiter und Mitarbeiter anderer Unternehmen im Rahmen der Auftragserfüllung einsetzen.
6. Können die Leistungen aus Gründen, die 1aB nicht zu vertreten hat nicht erbracht werden, so werden die vereinbarten Zeiten trotzdem fakturiert, es sei denn, der Auftraggeber kann nachweisen, dass die betreffenden 1aB -Mitarbeiter anderweitig eingesetzt werden konnten. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Auftraggeber eine vereinbarte Leistung rechtzeitig, d.h. spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Leistungstermin schriftlich storniert.
1. Alle Leistungen werden nach Aufwand gemäss der jeweils gültigen Honorarliste der 1aB in Rechnung gestellt. Die 1aB weist den Auftraggeber rechtzeitig auf geänderte Honorare hin. Die Abrechnung erfolgt unter Vorlage der bei der 1aB üblichen Tätigkeitsnachweise. Der Auftraggeber kann den dort getroffenen Feststellungen nur binnen 2 Wochen schriftlich widersprechen.
2. Zahlungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig, sofern im Angebot nicht anders vereinbart. Skonto wird nicht gewährt.
3. Die Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe wird zusätzlich in Rechnung gestellt.
4. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Forderungen aufrechnen. Er kann seine Forderungen nicht an Dritte abtreten.
5. Basis für die Berechnung der Vergütung sowie der Fahrt- bzw. Nebenkosten ist die für den Dienstsitz des Mitarbeiters jeweils gültige 1aB Honorarliste.
1. Der Auftraggeber stellt die Büro-Umgebung (z.B. Telefon und PC-Arbeitsplatz), auf die sich die Dienstleistung bezieht, entsprechend den Vorgaben der 1aB bereit.
2. Der Auftraggeber unterstützt die 1aB umfassend bei der Leistungserbringung, insbesondere durch genaue und schriftliche Fixierung der Vorgaben, unverzügliche Beantwortung von Fragen, angemessene Mitarbeit, Zwischenprüfungen der Arbeitsergebnisse usw.
3. Für die durchzuführenden Leistungen hat der Auftraggeber-Koordinator die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen (Arbeitsplatz, Rechnerzeit, Zugang zu Hard- und Software, Benutzung der Telekommunikationseinrichtungen, Berechtigungen usw.).
4. Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der 1aB für notwendige Informationen zur Verfügung steht und der Entscheidungen trifft oder unverzüglich herbeiführt.
1. Termine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
2. Die 1aB hat Störungen durch Streik, Aussperrung, höhere Gewalt, Ausfall von Mitarbeitern ohne Verschulden, Verzug des Vorlieferanten, behördliches Eingreifen und ähnliche Umstände nicht zu vertreten. Wenn die 1aB durch solche Umstände oder dadurch, dass Mitwirkungen oder Informationen des Auftraggebers ausstehen, in der Auftragsdurchführung behindert ist, gelten Termine um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung als verlängert. Die 1aB wird dem Auftraggeber die Behinderung mitteilen.
3. Kommt 1aB in Verzug, so kann der Auftraggeber nach zweimaliger Nachfristsetzung den Vertrag ganz oder teilweise kündigen. Mahnungen und Nachfristsetzungen bedürfen der Schriftform. Nachfristsetzungen müssen mindestens 12 Arbeitstage betragen. über die schon erbrachten Leistungen wird entsprechend § 3 abgerechnet.
1. Die Lösungen, die 1aB für den Auftraggeber erstellt oder ändert ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an der Software, insbesondere das umfassende Urheberrecht mit allen Befugnissen an allen im Rahmen der Vertragsdurchführung überlassenen Programmen, Unterlagen, Konzepten und Informationen stehen ausschließlich der 1aB zu, auch soweit diese Gegenstände durch Vorgaben oder Mitarbeit des Auftraggebers entstanden sind. Der Auftraggeber hat an diesen Gegenständen die Befugnisse zur Nutzung im eigenen Unternehmen und Anspruch auf schriftliche Zustimmung der 1aB zur Weitergabe an Unternehmen, mit denen der Auftraggeber nach § 15 AktG. Verbunden ist.
1. Für den Fall von Leistungsmängeln hat die 1aB zunächst die Möglichkeit der Nachbesserung oder kann alternative Lösungen anbieten. Der Auftraggeber wird eventuelle Mängel so detailliert wie möglich beschreiben. Auch für die Nacharbeit gilt die Mitwirkungspflicht des Auftraggebers nach § 4.
2. Für Schadenersatz gilt § 8. Andere Ansprüche sind ausgeschlossen z.B. auf Aufwendungsersatz bei einer Mangelbeseitigung durch Dritte.
1. Die Gewähr und Haftung, sowohl gegenüber dem Auftraggeber als auch gegenüber Dritten ist für 1aB ausgeschlossen.
2. Wir haften nicht für Verträge und deren Rechtsfolgen, die aufgrund von Dienstleistungen zustande kommen, die 1aB erstellt oder bearbeitet hat.
3. Wir haften nicht für fehlerhaft erstellte Unterlagen, weder gegenüber dem Auftraggeber noch gegenüber Dritten. Bei fehlerhaften Unterlagen hat der Auftraggeber einen Anspruch auf korrigierte Unterlagen gemäß seinen konkreten Anweisungen. Die Korrektur ist kostenpflichtig.
4. Bei der Analyse von Märkten übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, weil die Analyse auf Interpretation der Angaben beruht.
5. Wir übernehmen keine Gewähr, dass Sie durch die Nutzung unserer Beratung oder unseres kostenpflichtigen Informationsmaterials bei der Kundengewinnung erfolgreich sind und können nicht die Haftung für die Richtigkeit übernehmen.
Allgemein wird vereinbart, dass im Falle einer Haftung die obere Haftungsgrenze bei dem für die Dienstleistung bezahlten Entgelt liegt.
6. Haftung für Links: Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten sind. Dieses kann nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.
Hiermit distanziert sich die 1aB ausdrücklich von allen Inhalten zu gelinkten Seiten auf diesem Internet-Angebot, da diese von Fremdanbietern zugänglich gemacht werden und wir auf deren wahrheitsgemäßen Inhalt keinerlei Einfluss haben. Diese Erklärung gilt für alle Links, die auf unserer Internetseite angebracht sind.
1. Die 1aB verpflichtet sich Informationen die als vertraulich gekennzeichnet sind, vertraulich zu behandeln und auf schriftliche Aufforderung des Auftraggebers die von ihm überlassenen Daten zu löschen und die von ihm überlassen Unterlagen zu vernichten oder zurückzugeben. Die 1aB beachtet das Datenschutzrecht. Die 1aB darf Daten des Auftraggebers maschinell verarbeiten.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Vertragsgegenstände vor Dritten geheim zu halten. Mitarbeiter usw., die Zugang zur Vertragsgegenstände haben, sind schriftlich über das Urheberrecht der 1aB und die Geheimhaltungspflicht zu belehren und auf die Einhaltung unmittelbar zugunsten der 1aB zu verpflichten.
3. Der Auftraggeber bewahrt die Vertragsgegenstände – insbesondere ihm eventuell überlassene Dokumentationen – sorgfältig, um Missbrauch auszuschließen, auf.
1. Termine und Absagen
Der verbindliche Termin sowie der Veranstaltungsort für eine Schulungsveranstaltung ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Die 1aB behält sich das Recht vor, die Durchführung einer schriftlich bestätigten Schulung spätestens 10 Tage vor Schulungsbeginn wegen unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Einflusses der 1aB liegen, abzusagen. In Ausnahmefällen, z.B. wegen Erkrankung des Referenten oder höherer Gewalt kann die Absage auch kurzfristig erfolgen. Bei einer Terminabsage durch die 1aB werden ggf. bereits bezahlte Seminargebühren voll zurückerstattet, darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere die Erstattung von Kosten aus Arbeitsausfall, bestehen nicht. Storniert der Auftraggeber eine fest gebuchte Leistung, so wird bis 10 Werktage vor Leistungsbeginn eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des Honorars, mindestens aber 50,– € zzgl. Mehrwertsteuer erhoben. Im Falle einer späteren Absage werden 50% des Honorars in Rechnung gestellt. Kann eine Leistung aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen, nicht erbracht werden (z.B. Nichterscheinen der Teilnehmer, Nichtbereitstellung vereinbarter Hilfsmittel) und wurde die Veranstaltung vom Auftraggeber nicht oder nur innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt, so wird das volle Honorar fällig.
Daneben ist der Kunde verpflichtet, 1aB denjenigen Schaden zu ersetzen, der dadurch entsteht, dass der Referent am vorhergesehenen Seminartermin nicht eingesetzt werden kann. Soweit die 1aB zur Durchführung der Seminarveranstaltung entsprechende Räume angemietet hat, stellt der Kunde die 1aB von allen Ansprüchen des Vermieters aus dem Mietverhältnis frei. Der Schadensersatz- und Freistellungsanspruch ist der Höhe nach auf den vollen Honorarbetrag begrenzt.
2. Gewährleistung und Schadensersatz.
Die in den Seminaren eingesetzten Materialien und Unterlagen werden ausschließlich für Unterrichtszwecke geschaffen und sind in erster Linie auf klare Darstellung des Lehrstoffes ausgerichtet. Die Zusammenstellung von Texten und Abbildungen erfolgt mit größter Sorgfalt. Trotzdem sind Fehler nicht völlig ausgeschlossen. Eine Gewährleistung für fehlerhafte Angaben und deren Folgen kann nicht übernommen werden. Schadensersatzansprüche gegen die 1aB sowie ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für Arbeitsausfallzeiten und Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. In diesem Fall haftet die 1aB einmalig höchstens bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe der Gesamtvergütung.
3. Urheberrechte
Alle Rechte, auch die Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Unterrichtsmaterialien, oder Teilen daraus behält sich die 1aB vor. Kein Teil der Unterrichtsmaterialien oder Seminarunterlagen darf ohne schriftliche Genehmigung der 1aB in irgendeiner Form, auch nicht für den Zweck der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Hilfsmittel verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden. Werden im Rahmen der Seminare Unterrichtsmittel, -medien, oder Softwareprodukte Dritter eingesetzt verpflichten sich die Teilnehmer, die jeweils gültigen Überlassungsbestimmungen zu beachten und insbesondere keine Kopien anzufertigen oder den Versuch dazu zu unternehmen. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch ihn, oder seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat die 1aB von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
1. Vertragsänderungen und –ergänzungen müssen in schriftlicher Form erfolgen. Mündliche Nebenabsprachen sind ungültig.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Salzburg. Vor jedem Gerichtsverfahren sind die Vertragspartner gehalten, einen außergerichtlichen Bereinigungsversuch, gegebenenfalls unter Einschaltung fachkundiger Dritter durchzuführen, es sei denn, ein solcher versuch erscheint als nicht erfolgversprechend.
3. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.