Entscheidung des Gerichts:
Die Weiterleitung von Mails mit betrieblichen Informationen auf einen privaten E-Mail Account zur Vorbereitung einer Tätigkeit bei einem neuen Arbeitgeber stellt eine schwerwiegende Verletzung der vertraglichen Rücksichtnahmepflichten dar .
Sendet ein Arbeitnehmer, der nach durchgeführten Vertragsverhandlungen unmittelbar vor Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem Konkurrenten steht, in ungewöhnlichem Umfang Mails mit betrieblichen Informationen an sein privates E-Mail Account, so kann die damit einhergehende unmittelbare Gefährdung der Geschäftsinteressen des Arbeitgebers in der Interessenabwägung bei der außerordentlichen Kündigung zugunsten des Arbeitgebers wirken.
- Bedenken Sie, dass dienstliche Mails oft Geschäftsgeheimnisse enthalten. Aufwändige Schutzmechanismen Ihres Unternehmens helfen nichts, wenn Sie diese Vorkehrungen durch eine Weiterleitung von Mails an Ihren privaten Account unterlaufen.
- Deshalb gilt: Wenn Sie dienstliche Mails an Ihren privaten E-Mail-Account weiterleiten wollen, sollten Sie vorher mit Ihrem Arbeitgeber klären, ob das in Ordnung geht. Das vermeidet spätere Streitigkeiten.
- Seien Sie vorsichtig mit der Überlegung, eine solche Weiterleitung erleichtere doch nur die Arbeit. Dies gilt auch, wenn Sie von zuhause aus arbeiten dürfen (Home Office). Ihr Arbeitgeber sieht die Dinge möglicherweise ganz anders.
- Besonders kritisch wird es, wenn Ihnen für die Arbeit zuhause ein dienstliches Gerät zur Verfügung steht. Dann gibt es i.d.R. keinen nachvollziehbaren Grund, stattdessen ein privates Gerät zu verwenden.
- Sollte dies ausnahmsweise doch einmal erforderlich sein, weil zum Beispiel technische Defekte beim dienstlichen Gerät vorliegen, melden Sie diese Defekte umgehend dem Arbeitgeber. Dann kann man absprechen, wie verfahren wird.
im Anschluss an BAG vom 08.05.2014 – 2 AZR 249/13 Aktenzeichen 7 Sa 38/17